Steuer- & Wirtschaftsstrafrecht
Für den Erfolg von Unternehmer ist es entscheidend, ihr wirtschaftliches Vorgehen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten zu gestalten und abzusichern.
Unserer Beratungsschwerpunkte sind:
Wir beraten unsere Mandanten gemeinsam mit fachlich versierten Mitarbeitern im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht vorbeugend zur Vermeidung strafrechtlichen Risiken.
Das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht erlangte aufgrund spektakulärer Fälle in der jüngeren Vergangenheit ein erhöhtes Interesse in der Öffentlichkeit. Betroffene Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände können die in den wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren auftretenden komplexen Fragestellungen in der Regel nicht allein bewältigen. Ein Ermittlungsverfahren und dessen Folgen können für die Betroffenen von existentieller Bedeutung sein.
Wir beraten diesen Personenkreis bereits im Vorfeld, damit strafrechtliche Risiken im Geschäftsverkehr und im Besteuerungsverfahren vermieden werden (z.B. durch eine Verständigung mit der Finanzverwaltung). In der jüngeren Vergangenheit waren erfolgreiche strafbefreiende Selbstanzeigen für Mandanten eine zunehmende Aufgabenstellung. Ferner vertreten meine Mitarbeiter und ich Betroffene im wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren und entsprechenden Strafverfahren mit Erfolg.
Aufgrund der intensiven Tätigkeit im Insolvenzrecht beraten wir Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter ferner bei Insolvenzdelikten, d.h. Bankrott, Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflichten, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung oder Vorenthalten von Arbeitsentgelt.
Schwerpunkte der Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht sind daneben die Beratung und Vertretung gegen Vorwürfe insbesondere von:
Unsere Mandanten profitieren von einen engen Kooperation mit der BERLINTAX Steuerberatungs OHG mit der auch eine Bürogemeinschaft besteht.