Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht befassen wir uns mit allen Fragestellungen des individuellen Arbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts aus der Sicht des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
Zu den von uns als Rechtsanwälten vertretenen Branchen gehören Unternehmen, Handels- und Handwerksunternehmen, Freiberufler, produzierende Gewerbe, Speditionen, Verlagshäuser, Vereine Stiftungen und deren Arbeitnehmer.
Im Arbeitsrecht befassen wir uns mit dem individuellen Arbeitsrecht (arbeitsvertragliche Beziehungen zwischen dem Arbeitgeber und seinem Mitarbeiter) aus der Sicht des Arbeitgebers und auch leitender Angestellter, u.a.
In unserer anwaltlichen Tätigkeit arbeiten wir in den Bereichen:
Hat ein Arbeitnehmer nachweislich eine strafbare Handlung begangen oder sich eine Vertragsverletzung zu schulde kommen lassen, so ist der Arbeitgeber in der Regel aufgrund dieser Tat zur Kündigung des Arbeitsvertrags berechtigt (so genannte Tatkündigung).
Spätestens mit dem Inkrafttreten des MiLoG am 01.01.2015 äußerten Unternehmen Sorgen wegen der "Haftung des Auftraggebers" nach § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG). Es stellt sich die Frage muss ein Unternehmer künftig prüfen, ob der beauftragte Handwerker seine Gesellen ordentlich bezahlt und welchen Umfang muss eine solche Prüfung haben?